Das schwedische Jedermannsrecht
Das Recht zum Gemeingebrauch
Rechte & Pflichten in der Natur:
Erläuterungen zum schwedischen Allemansrätten. Das Allemansrätten, ein
traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt in
Schwedens Natur. Unter Einhaltung der Bestimmungen können auch
ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel, das
üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern unserer
Seen erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und
Rücksicht gegenüber Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.
Nicht stören - nicht zerstören, so lautet die einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen werden nachfolgend erläutert.
Respektieren Sie den Hausfrieden!
In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren,
wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen.
Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück
queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt in Schweden als
Hausfriedensbruch.
Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn- oder
Ferienhaus zu verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt sein muss. Hier
haben die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden.
Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt, muss es in besonders großem
Abstand passiert werden. Und keinesfalls darf der Grundstückseigentümer
in seinen Tätigkeiten behindert werden.
Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das Flurschadenrisiko
entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in der Gruppe.
Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen,
Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu reiten. Auch
durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine besondere
Vorsicht ist daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes Weideland darf
nur überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch
das Vieh in irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie, die
Gatter wieder zu schließen, damit die Tiere nicht entlaufen können.
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Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten! Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren - das Allemansrätten schafft hier keine Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und -wege sind für motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt. Ein solches Verbot ist durch Schilder mit Aufschriften wie "Förbud mot trafik med motordrivet fordon", "Enskild väg" oder auf andere Weise gekennzeichnet. Das gilt auch für die Fahrt mit einem bei Jugendlichen beliebten Moto – auch wenn eine Crosstour noch so verlockend ist: Außerhalb befestigter Straßen haben sie nichts zu suchen. Die Natur soll möglichst unberührt bleiben, Pflanzen nicht zerstört und Tiere nicht verschreckt werden. Möchte man sie genießen, dann sollte man dies nicht von einem Fahrzeug aus tun, sondern zu Fuß. So trägt jeder dazu bei, dass die Umgebung auch für nachfolgende Generationen erhalten bleibt. Das Parken am Straßenrand ist im allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer gestört werden oder kein Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitte so, dass Sie niemanden gefährden oder behindern. |
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Camping
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur
ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich
der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der
Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum
Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers!
Wollen Sie in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht
an einem Standort bleiben, müssen Sie ebenfalls die Erlaubnis des
Eigentümers einholen. Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit
Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den hohen
Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze - so vermeiden Sie
Konflikte mit Grundeigentümern.
Grundsätzlich sollten Sie sich überlegen, ob Sie gerne ungefragt Gäste auf Ihrer Wiese haben möchten. Wenn Sie in der Nähe eines Hauses campen möchten, gebietet es schon die Höflichkeit, um Erlaubnis zu fragen. Und sicherlich wird man Ihnen das Campen dann in den allermeisten Fällen erlauben. Wenn Sie in Schweden einen Urlaub im Zelt verbringen möchten, empfiehlt es sich, vorher gezielt in einem Outdoor Shop einzukaufen. Je nach Jahreszeit kann es auch einmal regnen, und man sollte gegen Stechmücken gewappnet sein – am besten mit einer guten Ausrüstung.
Lagerfeuer
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen- oder
Waldbrandgefahr besteht. Bei Trockenheit wird ein allgemeines
Feuerverbot erlassen. In Naturreservaten und Nationalparks sind
Lagerfeuer meist gänzlich verboten. Erkundigen Sie sich daher vor einem
Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen Touristenbüro! Löschen Sie Ihr
Feuer sorgfältig, bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr
Feuer ausbreiten, haften Sie allein für den entstehenden Schaden!
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze lässt diese
bersten, und es entstehen nicht wiedergutzumachende Schäden.
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Lassen Sie keine Abfälle zurück! Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und Verschlüsse eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten oder Picknick muss der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter! |
Früchte der Natur
Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von
lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder
abzureißen. Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume
oder Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu
sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte
Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet
ist. Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So
sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten geschützt.
Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.
Baden und Boot fahren
Sie dürfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und
an Land gehen. Dies gilt jedoch nicht für Haus- und
Ferienhausgrundstücke oder Gebiete mit behördlichem Zutrittsverbot, z.B.
Vogel- oder Robbenschutzgebiete. Im übrigen gelten dieselben Regeln wie
beim Camping. Ein Festmachen an Privatstegen ist nur in Notfällen
gestattet.
Seen, Fließgewässer und Meere dürfen mit Booten befahren werden. Beachten Sie lokale Vorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zutrittsverbote o.ä. Von Motorbootfahrern wird besondere Rücksichtnahme erwartet! Das Fahren mit Wasser-Skootern stört Mensch und Tier über Gebühr und schädigt Fauna und Flora. Eine Benutzung von Wasser-Skootern ist deshalb in Schweden generell verboten; nur für wenige, von den Provinzialregierungen freigegebene Gewässerabschnitte gelten Ausnahmen. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Provinzialregierung (Länsstyrelsen).
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Hunde Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang. In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe; selbst der friedlichste Hund kann dann durch seine bloße Anwesenheit großen Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne Leinenzwang muss der Hund so beaufsichtigt werden, dass er weder Mensch noch Tier stört noch ihnen Schaden zufügt. |
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Angeln
und Jagd
Das Allemansrätten schließt weder das Angeln noch
die Jagd ein. Sie dürfen jedoch mit üblichem Sportangelgerät an allen
Meeresküsten und in den fünf größten Seen Schwedens (Vänern, Vättern,
Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln, wobei das
Lachsangeln an der Küste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Für alle
anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (fiskekort).
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen.
Lassen Sie niemals Angelleinen oder Haken in der Natur zurück, diese
können zu qualvoll-tödlichen Fallen für Tiere werden.
Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen sowie Jungtiere unbehelligt. Die Mitnahme von Vogeleiern ist streng verboten, der Tatbestand wird als Wilderei gewertet. Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen unter Naturschutz und dürfen nur gemäss den Bestimmungen des schwedischen Jagdgesetzes von Jagdscheininhabern bejagt werden.
Quelle: Staatliches schwedisches Amt für Umweltschutz



